IT Audit

Die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens hängt stark von der Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Informationstechnologie ab. Sind Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der IT beeinträchtigt, entstehen Folgekosten und Risiken, die sich existenzbedrohend auswirken können.

IT Audit im Rahmen der Jahresabschlussprüfung

Um die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und den Fortbestand des Unternehmens zu sichern, ist die IT-Systemprüfung gem. IDW PS 330 in die Jahresabschlussprüfung einzubeziehen.

Grundlagen der IT-Systemprüfung sind u.a. die Empfehlungen des Fachausschusses für Informationstechnologie (FAIT) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW):

  • Einsatz von Informationstechnologie (IDW RS FAIT 1),
  • Einsatz von Electronic Commerce (IDW RS FAIT 2),
  • Einsatz elektronischer Archivierungsverfahren (IDW RS FAIT 3).

Gerne führen wir auch in Kooperation mit Ihrem Abschlussprüfer eine unterstützende IT-Systemprüfung durch.

IT Audit außerhalb der Jahresabschlussprüfung

Unsere Kanzlei prüft und zertifiziert unabhängig von der Jahresabschlussprüfung IT-bezogene Risikofelder Ihres Unternehmens, zum Beispiel durch

  • Projektbegleitende Prüfung gem. IDW PS 850 bei Eigenentwicklungen, Infrastrukturprojekten, Versionswechsel, Portierung/Migration, Virtualisierung physischer Infrastruktur
  • Prüfung von IT-gestützten Geschäftsprozessen gem. IDW PH 9.330.2
  • Zertifizierung für Eigenentwicklungen und Softwareprodukte, Bescheinigungen zu rechnungslegungsrelevanter Software gem. IDW PS 880
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