
Ablauf der Jahresabschlussprüfung
Phase 1: PrüfungplanungDas Prüfungsteam macht sich mit den Unternehmensprozessen vertraut und nimmt eine individuelle Schwerpunktbildung vor, die dem Unternehmensprofil entspricht. Durch eine Risikoanalyse werden frühzeitig die intensiv zu bearbeitenden Prüffelder identifiziert und ein Prüfungsprogramm erstellt. Der risikoorientierte Prüfungsansatz gewährleistet eine zielgerichtete und effiziente Abschlussprüfung.
Phase 2: Systemprüfung
Das Interne Kontrollsystem (IKS) eines Unternehmens steuert und überwacht die rechnungslegungsrelevanten Prozesse. Die Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses wird wesentlich durch die Zuverlässigkeit des im Unternehmen eingerichteten IKS gewährleistet. Der Abschlussprüfer untersucht das im Unternehmen implementierte IKS auf Eignung und Wirksamkeit. Aufgrund der intensiven Nutzung von IT zur Umsetzung des IKS ist die Systemprüfung zum Teil als IT-Systemprüfung ausgestaltet.
Phase 3: Detailprüfung
Die Detailprüfung zielt darauf ab, in der Rechnungslegung dokumentierte Geschäftsvorfälle durch Plausibilisierung oder durch detaillierte Analyse nachzuvollziehen und zu hinterfragen. Art und Umfang dieser sog. "aussagenorientierten Prüfungshandlungen" hängen hierbei von den im Rahmen der Prüfungsplanung und Systemprüfung gewonnenen Erkenntnissen ab. Die Detailprüfung beginnt meist nach dem Abschlussstichtag. Auf Mandantenwunsch unterstützt unser Prüfungsteam auch den sog. "Fast Close", bei dem bereits vor dem Abschlussstichtag eine materielle Prüfung, z.B. auf Basis der Novemberzahlen oder des letzten Quartalsabschlusses durchgeführt wird. Mit Ablauf des Wirtschaftsjahrs wird dann die zeitliche Lücke bis zum Abschlussstichtag geschlossen.
Phase 4: Berichterstattung
Der Prüfungsbericht enthält mehr als nur den testierten Jahresabschluss. Im Rahmen ausführlicher Erläuterungen werden die bei der Abschlussprüfung gewonnenen Erkenntnisse an den Mandanten weitergegeben. Ein Management Letter unterrichtet die Geschäftsleitung in verdichteter Form über die Prüfungsfeststellungen. Bei AG erfolgt die nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) vorgeschriebene Berichterstattung an den Aufsichtsrat.

