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Funktionsverlagerung
Aus rein betriebswirtschaftlicher Perspektive bietet sich oft die Verlagerung betrieblicher Funktionsbereiche ins Ausland an. Funktionen wie z.B. Forschung und Entwicklung, Einkauf, Produktion und Vertrieb bergen Gewinnpotenzial. Eine Funktionsverlagerung ins Ausland kann eine Besteuerung dieses Gewinnpotenzials auslösen.
Mögliche Gestaltungen zur Vermeidung der nachteiligen steuerlichen Folgen der Funktionsverlagerung beinhalten z.B. die Beibehaltung der inländischen Funktion (Funktionsverdoppelung) und den Abschluss geeigneter Dienstleistungs- oder Lizenzverträge.

