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Bewertung Ihrer Rückstellungen für Altersteilzeit
Erfahrene Experten der Kanzlei Lang Ulm berechnen schnell, verlässlich und zu transparenten Kosten:- 1. Ihre Altersteilzeit-Rückstellungen in der Steuerbilanz
- 2. Ihre Altersteilzeit-Rückstellungen in der Handelsbilanz
- 3. Kosten
- 4. Kontakt
1. Bewertung Ihrer ATZ-Rückstellungen in der Steuerbilanz
Unser Bewertungsservice beinhaltet eine Empfehlung unserer Fachleute (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater) für den Ansatz einer möglichst höhen steuerlichen ATZ-Rückstellung.
Die Höhe der steuerlichen Rückstellung für Altersteilzeit hängt hierbei z.B. vom gewählten Bewertungsverfahren ab:
- Versicherungsmathematisches Verfahren
- Pauschalwertverfahren
2. Bewertung Ihrer ATZ-Rückstellungen in der Handelsbilanz
Auch bei der Bewertung von Rückstellungen für Altersteilzeit nach HGB/BilMoG oder IFRS können sich unterschiedliche Werte ergeben. Unsere Berater fragen die notwendigen Daten bei Ihnen ab und empfehlen einen geeigneten Wertansatz.
3. Kosten
Bei ATZ-Neufällen, für die wir erstmals einen Wertansatz entwickeln, entstehen pro ATZ-Neufall Gebühren von EUR 150 zzgl. USt. In Folgejahren reduziert sich der Betrag auf EUR 90 zzgl. USt pro ATZ-Fall.
Diese Servicepauschale umfasst für einen ATZ-Fall (1 Person, 1 Abschlussstichtag):
- die Abfrage und Auswertung der Bewertungsparameter
- die Berechnung von zwei steuerlich zulässigen Wertansätzen
- die Empfehlung eines Wertansatzes für die Steuerbilanz
- die Berechnung und Empfehlung eines Wertansatzes für die Handelsbilanz nach HGB/BilMoG oder IFRS
4. Kontakt
Schaffen Sie Vertrauen in den Wertansatz Ihrer Altersteilzeit-Rückstellungen beim Betriebsprüfer, bei den Banken und bei dem Wirtschaftsprüfer, der Ihren Jahresabschluss prüft.
Die Ihnen empfohlenen Wertansätze werden von einem Wirtschaftsprüfer und Steuerberater unterzeichnet.
Bitte kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Informationsgespräch oder fordern Sie direkt unsere Erfassungsbögen für die ATZ-Rückstellungen an.
Verwenden Sie das Kontaktformular oder rufen Sie einfach an bei Ihrem Ansprechpartner für ATZ-Rückstellungen Dr. Florian Lang, +49 (0)731 96260-0
Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.

