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- Bilanzanalyse

Bilanzierungsberatung
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses ist immer wieder
Spezialwissen gefragt. Insbesondere in den folgenden Bereichen
unterstützen wir Sie gerne:
Fachliche Fragen zur korrekten Bilanzierung
Besondere
Sachverhalte verlangen nach besonderen Lösungen. Wir beraten Sie bei
der rechtlich einwandfreien und Ihrer Bilanzpolitik entsprechenden
Lösung von Bilanzierungsproblemen.
Detailfragen beantworten wir gerne
zwischendurch und auf Zuruf, dann wenn Sie uns brauchen. Unsere
Bilanzierungsexperten stehen Ihnen jederzeit auch telefonisch zur
Verfügung.
Umfangreichere Aufgaben wie z.B. die Ermittlung der
Auswirkungen gesetzlicher Neuerungen auf Ihren Jahresabschluss
bearbeiten wir gemeinsam mit Ihnen vor Ort.
Berücksichtigung der steuerlichen Konsequenzen Ihres Jahresabschlusses
Steuerliche
Nachteile bei der Jahresabschlusserstellung ergeben sich meist daraus,
dass legale steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten übersehen und nicht
genutzt werden. Statt nur im Bereich der Abschreibungen und
Rückstellungen Ermessensspielräume zu strapazieren, können oft sehr viel
elegantere, unanfechtbare Gestaltungen mit größerem Effekt gewählt
werden.
Unterstüzung bei finanzierungsorientierter Bilanzpolitik
Die
Kreditkonditionen, die eine Bank einem Unternehmen gewährt, hängen
stark von den Bilanzkennzahlen ab. Zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit
wird hierbei besonderes Augenmerk auf die Eigenkapitalquote gelegt.
Diese kann in vielen Fällen mittels bilanzpolitischer Maßnahmen
beeinflusst werden, in dem z.B. durch Bilanzverkürzung (Reduzierung der
Bilanzsumme) eine Erhöhung der Eigenkapitalquote herbeigeführt wird.
Unterstützung bei Ihrer Offenlegungspolitik, Wahrnehmung Ihrer Publizitätspflichten
Bei
der Durchführung Ihrer elektronischen Offenlegung im Bundesanzeiger
beraten wir Sie zur richtigen Gestaltung des Offenlegungsexemplars Ihres
Jahresabschlusses.
In der Regel ist es im besten Interesse nicht
börsennotierter Unternehmen, den Informationsgehalt des
Offenlegungsexemplars zu begrenzen. Erfahrungsgemäß veröffentlichen
viele Unternehmen Informationen, die über den verpflichtenden Umfang
hinausgehen.
Je nach gewünschter Offenlegungspolitik kann es sogar gewollt sein, den regulären HGB-Jahresabschluss auf die internationalen Rechnungslegungsgrundsätze IFRS überzuleiten und den IFRS-Abschluss zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung eines IFRS-Jahresabschlusses befreit gem. § 325 HGB von der Pflicht zur Veröffentlichung des HGB-Abschlusses. Sowohl Jahresergebnis als auch Eigenkapitalquote und viele weitere wichtige Bilanzkennzahlen weichen im IFRS-Abschluss in der Regel deutlich vom HGB-Abschluss ab. Nutzen Sie dieses Instrument zur Offenlegungspolitik, um die gewünschte Außenwirkung zu erzeugen.
Gerne ermitteln wir mit unserem IFRS-Quick-Check, welche Auswirkungen die Anwendung der IFRS auf die Bewertung bestimmter Bilanzpositionen, Ihr Jahresergebnis und Ihre Bilanzkennzahlen hat.
