- Bilanzierungsberatung
- Abschlusserstellung
- Konzernabschluss
- Abschlussrichtlinie
- Buchführung
- Bilanzanalyse

Abschlussrichtlinie
Eine Abschlussrichtlinie ("Accounting Manual") enthält Vorgaben zur Rechnungslegung, die für das gesamte Unternehmen bzw. die gesamte Unternehmensgruppe verbindlich sind.
Sie bildet die verbindliche Grundlage für die wirtschaftliche, zeitgerechte, vollständige und einheitliche Fertigstellung aller geforderten Finanzdaten und –berichte in der benötigten Qualität.
Enthalten sind Richtlinien zur
- Verbuchung laufender Geschäftsvorfälle nach Gruppenstandard (z.B. auf Basis des HGB oder der IFRS)
- Abschlusserstellung nach Gruppenstandard
- Überleitung der nach lokalen Rechnungslegungsvorschriften erstellten Abschlüsse auf den Gruppenstandard.
Das übergeordnete Ziel einer Abschlussrichtlinie ist es, dass alle in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse
- einheitliche Vorgaben zum Ausweis von Vermögensgegenständen und Schulden befolgen
- nach einheitlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften erstellt sind und
- den durch den Gruppenstandard kodifizierten Rechnungslegungsvorschriften entsprechen.
Eine Abschlussrichtlinie unterstützt die Entscheidungsfindung in vielen Auslegungsfragen des Rechnungswesens. Daneben definiert sie eine gemeinsame Basis im Hinblick auf
- die Definition und Verwendung von Begriffen im Bereich Rechnungswesen und Controlling
- die Qualität von Reporting-Daten
- effiziente Prozesse im Rechnungswesen und Controlling.
Gerne unterstützen wir Sie beim Entwurf und der Einführung Ihrer individuellen Abschlussrichtlinie.
